Olly's Welt

Vor der Anschaffung eines Hundes gibt es oft einiges zu erledigen, aber auch im Laufe des Zusammenlebens kann es Momente geben, in denen es besser ist, wenn man vorbereitet ist ...

Um für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein findet Ihr hier die wichtigsten Dokumente:

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Der aktuelle: BULLDOG BREED STANDARD (Stand Oktober 2009)

Der neue Standard (Stand Oktober 2009) für den English Bulldog wurde vom "The Kennel Club" veröffentlicht.

DER NEUE STANDARD - HIER: http://www.thekennelclub.org.uk/item/155

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SACHKUNDENACHWEIS

Seit dem 01.01.2003 ist in NRW das Landeshundegesetz (LHundG NRW) in Kraft. In diesem Gesetz wird die allgemeine Anleinpflicht für Hunde in öffentlichen Bereichen geregelt, wobei das Gesetz eine Mindestpflicht darstellt, die von den Bestimmungen der jeweiligen Kommune zwar übertroffen, jedoch nicht unterschritten werden darf.

Sachkundenachweis NRW (PDF-Datei)

Landeshundegesetz NRW (PDF-Datei)

Das LHundG NRW bestimmt für 4 Gruppen von Hunden besondere Auflagen (z.B. Sachkundenachweis) zur Haltung, daher muß auch die Haltung eines Hundes dem Ordnungsamt angezeigt werden (natürlich auch wegen der Hundesteuer!).

Zu den 4 Gruppen zählen:

- Hunde bestimmter Rassen,                                                                                      - Hunde gefährlicher Rassen,                                                                                    - alle Hunde, welche als erwiesen gefährlich aufgefallen sind und                             - sog. 20/40-Hunde

Englische Bulldogs sind sog. 20/40-Hunde, also Hunde, die entweder schwerer als 20kg oder größer als 40cm sind.

!!! Somit gilt für alle Halter einer Englischen Bulldogge:

- es muß eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden                                  - der Hund muß mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein                                        - es muß ein Sachkundenachweis erbracht werden

Ausnahmen: Die Verpflichtung, den erforderlichen Sachkundenachweises zu erbringen  entfällt:      

1. fürTierärzte                                                                                                         2. für Jäger und                                                                                                         3. Polizeihundeführer, welche berechtigt sind Verhaltenstests für Hunde               bestimmter Rassen durchzuführen oder ihre Sachkunde zur Haltung eines gefährlichen Hundes nachgewiesen haben                                                             4. bei Erfahrung in der Hundehaltung (Diese hat man laut Gesetz dann, wenn man vor dem 01.01.2003 bereits mindestens 3 Jahre 20/40-Hunde gehalten hat)

Fällt man nicht unter die genannten Ausnahmekriterien, so muß man einen Sachkundenachweis erbringen.

Sachkundenachweis NRW (PDF-Datei)

Der Sachkundenachweis ist ein Multiple-Choice-Test und umfaßt 168 Fragen. Die Sachkunde wird bescheinigt, sofern man 70% der erforderlichen Punkte erreicht.

! Also, ran an die Arbeit! Das PDF-Dokument enthält eine Musterlösung am Ende des Dokuments! 

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VERHALTENSTEST 

(In der Regel für Englische Bulldogs nicht erforderlich)

In NRW ist der Verhaltenstest für Halter der bestimmten Rassen freiwillig! Kein Hundehalter ist verpflichtet, mit seinem Hund einen Verhaltenstest abzulegen - anders ist dies in anderen Bundesländern beim Wesenstest. Da der Wesenstest im Gegensatz zum Verhaltenstest in einigen Ländern Voraussetzung zum Halten gelisteter Hunderassen ist.

Der Verhaltenstest dient dazu, bereits genehmigten Hunden eine Befreiung von der umfassenden Anlein- und/oder Maulkorbpflicht zu ermöglichen, so daß dann auch für diese Hunde die Anleinpflicht entsprechend der 20/40-Hunde gilt.

Für Verhaltenstests gibt es KEINE einheitlichen Tests. Hier hat der Gesetzgeber lediglich Mindestanforderungen an einen Verhaltenstest definiert, welche in den Durchführungsbestimmungen des LHundG festgelegt sind.

Verhaltenstest (PDF-Datei)

Durchführungsbestimmungen des LHundG NRW (PDF-Datei)

Eine Verhaltensprüfung muß folgende Prüfelemente enthalten:

1. Überprüfung des Gehorsams des Hundes;

2. Verhalten bei Kontakt in Bewegung (Jogger, Skater, Radler), die auch in
engen räumlichen Kontakt treten;

3. Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Gegebenheiten (z.B. Auf-
spannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt
mit nicht normal reagierenden Personen);

4. Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen (z.B. Fahrrad-
klingel; Geschrei; Trillerpfeife);

5. Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit;

6. Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden;

7. Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in
normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden.


Die Prüfung verläuft sowohl mit angeleintem und abgeleintem Hund.

Der Prüfer spricht nach dem Verhaltenstest eine Empfehlung aus. Die endgültige Entscheidung eine Maulkorbbefreiung oder eine Anlein- und Maulkorbbefreiung auszusprechen liegt beim Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde. In der Regel folgt das Ordnungsamt der Empfehlung des Prüfers.

Die Befreiung ist oft zeitlich befristet und der Test muß erneut absolviert werden.

Die Befreiung gilt nur für den jeweils geprüften Hund und auch nur für den Hundeführer, der die Prüfung abgelegt hat. Sollen auch andere Familienmitglieder den Hund ausführen, ohne daß er einen Maulkorb und/oder eine Leine trägt, so müßen auch diese Familienmitglieder ebenfalls einen Verhaltenstest mit dem Hund ablegen und Ihre Sachkunde nachweisen.

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WESENSTEST

- Thema ist in Bearbeitung -